Reglement über das Gemeindeunternehmen «Zivilschutzorganisation Ämme BE» Fakultatives Referendum
Reglement über das Gemeindeunternehmen «Zivilschutzorganisation Ämme BE»
Fakultatives Referendum
Nach Artikel 18a der Gemeindeordnung können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der ersten Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung von Reglementen der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Folgender Erlass untersteht dem fakultativen Referendum:
Reglement über das Gemeindeunternehmen «Zivilschutzorganisation Ämme BE»
beschlossen durch den Gemeinderat am 25. März 2024
Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg oder unter www.kirchberg-be.ch eingesehen werden.
Ablauf der Referendumsfrist | 29. April 2024 |
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften | 81 |
Einreichungsstelle | Gemeinderat Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg |
Gegen den Erlass kann innert 30 Tagen seit der ersten Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i/E, Beschwerde geführt werden.
Gemeinderat Kirchberg
Zugehörige Objekte
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Reglement über das Gemeindeunternehmen «Zivilschutzorganisat | Download | 0 | Reglement über das Gemeindeunternehmen «Zivilschutzorganisat |