AHV-Zweigstelle

Die kantonalen Ausgleichskassen unterhalten in der Regel für jede Gemeinde eine Zweigstelle (Art. 65 AHVG, Absatz 2). Die AHV-Zweigstelle Kirchberg ist die Anlaufstelle für die juristisc…

Die kantonalen Ausgleichskassen unterhalten in der Regel für jede Gemeinde eine Zweigstelle (Art. 65 AHVG, Absatz 2). Die AHV-Zweigstelle Kirchberg ist die Anlaufstelle für die juristischen und natürlichen Personen im Bereich der Sozialversicherungen.

Die AHV-Zweigstelle Kirchberg befasst sich mit folgenden Themen:

  • Ergänzungsleistungen
  • Neuanmeldungen; Zuständig- und Vollständigkeitsprüfung, Bearbeitung und Registrierung
  • Revisionen; Bearbeiten und Registrieren
  • Krankheitskosten
  • Kostenbeteiligungen / Franchise und Selbstbehalte registrieren und auszahlen
  • Bürger und Bürgerinnen auf die AHV/IV/EO-Beitragspflicht hinweisen
  • Allgemeine Beratungen im Beitrags- und Leistungsbereich der 1. Säule
  • Lernende im Bereich der Sozialversicherungen ausbilden
  • Erfassen von Arbeitgebern, Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen etc.
  • Entgegennahme der Anmeldungen für Leistungsansprüche aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
  • Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft
  • Kinder- und Ausbildungszulagen
  • Erwerbsersatzordnung
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung

Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen da, wo AHV- und IV-Renten beziehungsweise Taggelder, weitere Renten oder Einkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten…

Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen da, wo AHV- und IV-Renten beziehungsweise Taggelder, weitere Renten oder Einkommen sowie das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken. Es handelt sich um bedarfsabhängige Versicherungsleistungen und nicht um Sozialhilfe.

Bei Fragen wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle

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