Mit Einreichung einer Bauvoranfrage können Sie die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen, bevor Sie mit der Detailplanung beginnen. Mit einer Voranfrage kann vermieden werden, dass Gesuchstellende unnötig Kosten und Energie in ein Projekt investieren, das eventuell in dieser Form nicht realisiert werden kann.

Mittels Bauvoranfrage via eBau können Sie allfällige spezifische Fragen zu Ihrem Bauvorhaben stellen.

Auf eBau gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten, eine Bauvoranfrage einzureichen:

  • Einfache Vorabklärung: Mit dieser Voranfrage können Sie einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben abklären lassen. Ihre Voranfrage wird im Normalfall ohne Kostenfolge via eBau beantwortet.
  • Vollständige Vorabklärung: Bei komplexeren Vorabklärungen, insbesondere wenn noch Fragen beantwortet werden, die durch andere Ämter beantwortet werden müssen (z.B. Bauen in der Landwirtschaftszone), muss Ihre Anfrage via „vollständiger Vorabklärung“ eingereicht werden. Nebst dem längeren Zeithorizont für die Beantwortung Ihrer Voranfrage fallen im Normalfall auch Gebühren an.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei Bauvoranfragen lediglich eine summarische Prüfung des Bauvorhabens vorgenommen wird (keine vollständige Prüfung).

Eine verbindliche Beurteilung Ihres Bauvorhabens erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Damit das Bauvorhaben ausgeführt werden darf, ist in jedem Fall vor Baubeginn eine Baubewilligung einzuholen.

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