Bauarbeiten für bewilligungspflichtige Vorhaben dürfen nicht ohne eine Baubewilligung in Angriff genommen werden. Wird festgestellt, dass ohne Baubewilligung gebaut oder diese nicht eingehalten wurde, muss die Baupolizeibehörde ein Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes anordnen. Weiter wird die Baupolizeibehörde zu prüfen haben, ob ein strafbarer Tatbestand vorliegt, der eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Folge hat.

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