Gemeinde-Urnenwahlen für die Amtsdauer 2021 - 2024

3. September 2020

An der Urne sind am Wochenende vom 29. November 2020 für eine Amtsdauer von vier Jahren (01.01.2021 - 31.12.2024) zu wählen:

nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
6 Mitglieder des Gemeinderates
6 Mitglieder der Baukommission
4 Mitglieder der Bildungskommission

nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
die Präsidentin oder der Präsident des Gemeinderates

Ein allfällig notwendiger 2. Wahlgang für die Wahl des Gemeinderatspräsidiums findet am Wochenende vom 13. Dezember 2020 statt.

Die Verfahren richten sich nach dem Abstimmungs- und Wahlreglement vom 5. Juni 2000.

Wahlvorschläge sind für jedes Gemeindeorgan getrennt bis spätestens Freitag,
9. Oktober 2020, 16.00 Uhr
, bei der Gemeindeschreiberei Kirchberg einzureichen. Sie können so viele Namen wählbarer Personen enthalten als Wahlen zu treffen sind. Bei den Proporzwahlen darf ein Name zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge werden für ungültig erklärt.

Ein Vorschlag muss von mindestens 10 stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern unterzeichnet sein und am Kopf zur Unterscheidung von anderen Vorschlägen eine auf seine Herkunft hinweisende Bezeichnung tragen. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, genauer Berufsbezeichnung und Wohnadresse bezeichnet sein.

Rückzüge von Kandidaturen sind möglich bis Freitag, 16. Oktober 2020, 16.00 Uhr. Ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt sind Ergänzungen und Korrekturen der Wahlvorschläge für amtlich gestrichene oder verzichtende Kandidatinnen und Kandidaten möglich.

Erklärungen über Listenverbindungen für die Proporzwahlen sind dem Gemeinderat bis Freitag, 16. Oktober 2020, 16.00 Uhr, schriftlich anzuzeigen.

Die bereinigten Wahlvorschläge werden im Anzeiger von Kirchberg veröffentlicht. Bis spätestens Freitag, 6. November 2020 wird den Stimmberechtigten das amtliche Wahlmaterial zugestellt. Ab Zustellung besteht die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe. Wer sein Wahlmaterial nicht rechtzeitig erhält oder verloren hat, kann dieses bis Freitag, 27. November 2020, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung nachfordern. Stimmrechtsausweise werden innert der gleichen Frist ersetzt. Das revidierte Stimmregister liegt ab 6. November 2020 in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Fristen und Verfahren für allfällige Beschwerden richten sich nach Artikel 60 ff des Verwaltungsrechtspflegegesetzes.

Kirchberg, 24. August 2020
Der Gemeinderat

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