bfu-Sicherheitstipp Januar - Alkohol im Strassenverkehr

7. Januar 2019

Wer trinkt, fährt nicht.

Alkohol beeinträchtigt die Fahrfähigkeit. Bereits ein Glas beeinflusst die Reaktionszeit und die Wahrnehmung. Dies kann zum Beispiel zu Selbstüberschätzung führen. Ab 0,25 mg/l verdoppelt sich das Risiko tödlicher Unfälle. Zudem sind Alkoholunfälle rund doppelt so schwerwiegend wie andere Unfälle.

Alkoholunfälle sind für rund ⅛ aller schwer oder tödlich verletzten Strassenverkehrsopfer verantwortlich. Es sind mehrheitlich Selbstunfälle, die sich bei Nacht ereignen, speziell an Wochenenden. Insbesondere Männer, junge Erwachsene und Gewohnheitstrinker überschreiten das gesetzliche Limit von 0,25 Milligramm.

Rund ⅕ aller Ausweisentzüge geht auf das Konto von Fahren in angetrunkenem Zustand. Seit 2014 gilt ein Alkoholverbot für Neulenkende.

Tipps

  • Trinken Sie grundsätzlich keinen Alkohol, wenn Sie fahren.
  • Wenn Sie Alkohol geniessen möchten: Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis und während den Festtagen auch den Heimfahrdienst von «Nez Rouge» (www.nezrouge.ch) oder bestimmen Sie eine Person, die auf Alkohol verzichtet.
  • Kombinieren Sie Alkohol nicht mit Medikamenten oder Drogen.

 

 

Umgekehrtes Glas mit Schlüssel darin