Neuerungen bei den Steuern

5. Dezember 2018

Damit das Online-Ausfüllen der Steuererklärung für die Kunden noch praktischer wird, wird die Kantonale Steuerverwaltung ab 2019 drei Neuerungen einführen. Zum einen können ab 2019 Belege direkt beim Ausfüllen der Steuererklärung 2018 online eingereicht werden. Zum anderen können die steuerpflichtigen Personen ihre Steuererklärung vollständig elektronisch freigeben und einreichen. Das Einsenden der Freigabequittung zusammen mit den erforderlichen Belegen entfällt.

Diese neuen Dienste kann nutzen, wer die Steuererklärung mit TaxMe-Online ausfüllt und sich in BE-Login registriert und angemeldet hat. Füllen die steuerpflichtigen Personen die Steuererklärung mit TaxMe-Online ohne BE-Login aus, müssen sie weiterhin die unterschriebene Freigabequittung mit den verlangten Belegen einsenden.

Steuerpflichtige Personen, die noch kein BE-Login haben, können sich ab 2019 neu mit den Angaben auf dem Brief zur Steuererklärung bei BE-Login sofort registrieren - sie benötigen zusätzlich lediglich ihre E-Mail-Adresse und AHV-Nummer.

 

Zugehörige Objekte

Name
taxme-promo_de_rz_web1.pdf Download 0 taxme-promo_de_rz_web1.pdf