Winterdienst 2020/2021 auf Gemeindestrassen
Winterdienst 2020 / 2021 auf Gemeindestrassen
Bitte berücksichtigen Sie die geltenden Strassenverkehrsregeln:
„Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Plätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.“
Für allfällige Schäden, welche bei der Schneeräumung, beim Salzen oder beim Splittern an widerrechtlich parkierten Fahrzeugen entstehen, wird seitens der Gemeinde jegliche Haftung abgelehnt.
Im Sinne eines aktiven Beitrages an den Umweltschutz, wird der Streusalzeinsatz auf den Haupt- und Durchgangsstrassen minimiert. Quartierstrassen werden in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen, wie z.B. bei Eisregen, gesalzen.
Wir hoffen auf das Verständnis und Rücksichtnahme sämtlicher Strassenbenützer.
Die Baukommission