Teilrevision Bauinventar 2020 - Öffentliche Einsichtnahme in die Inventarentwürfe der Gemeinden im Verwaltungskreis Emmental

3. September 2018
Öffentliche Einsichtnahme in die Inventarentwürfe der Gemeinden im Verwaltungskreis Emmental

Gemeinden Affoltern im Emmental, Bätterkinden, Dürrenroth, Eggiwil, Hindelbank, Höchstetten, Kirchberg, Krauchthal, Lützelflüh, Lyssach, Oberburg, Röthenbach im Emmental, Rüderswil, Rüegsau, Sumiswald, Trachselwald, Trub, Trubschachen, Utzenstorf, Wiler bei Utzenstorf, Willadingen

Die Bauinventare der genannten Gemeinden sind von der kantonalen Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit den Gemeinden überarbeitet worden. Es handelt sich um Teilrevisionen. Die Aktualisierungen betreffen ausschliesslich die Bau- und Strukturgruppen (Ensembles) sowie abgegangene Inventarobjekte und solche, die über die Gemeindegrenzen hinweg versetzt worden sind. Vor der Inkraftsetzung durch das kantonale Amt für Kultur werden die teilrevidierten Bauinventare gemäss Art. 13d in Verbindung mit Art. 13a Abs. 1 BauV veröffentlicht und es besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Entwürfe.
 Die Entwürfe können von Montag, 03. September bis Dienstag, 02. Oktober 2018 während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Bauabteilung des Regierungsstatthalteramtes Emmental an der Dorfstrasse 5 in Langnau i. E. eingesehen werden. Sie sind zudem auf den Webseiten der genannten Gemeinden aufgeschaltet.
 Nach Art. 13a BauV können sich die in Art. 35 Abs. 2 und Art. 35a BauG genannten Personen, Organisationen und Behörden zum Entwurf äussern und Anträge stellen. Äusserungen und Anträge sind schriftlich und begründet innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) bei der kantonalen Denkmalpflege, Schwarztorstrasse 31, Postfach, 3001 Bern einzureichen.
 Alle erhaltenswerten Inventarobjekte werden zurzeit von der kantonalen Denkmalpflege kantonsweit überprüft. Die öffentliche Einsichtnahme im Zusammenhang mit diesen Objekten wird zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Revisionsverfahren erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt behalten die Bauinventare bezüglich der Inventarobjekte ihre Gültigkeit. 
 Im Übrigen wird auf Art. 13a-c BauV verwiesen.
 
 
Bern, 27. August 2018
 Amt für Kultur, Denkmalpflege

Zugehörige Objekte

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