Chlorothalonil - Informationen an die Verbandsgemeinden der Emmental Trinkwasser

6. Februar 2020

Chlorothalonil im Trinkwasser

Der Einsatz des Pflanzenschutzmittels Chlorothalonil wurde ab 1. Januar 2020 verboten. Seither gilt für Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte (Metaboliten) der Höchstwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter (ug/l) gemäss der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV).

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