Allgemeine Neubewertung 2020 (AN20)

9. Juli 2020

Weshalb wurden die amtlichen Werte im Steuerjahr 2020 angepasst?

Die letzte allgemeine Neubewertung der Grundstücke und Wasserkräfte wurde vor 20 Jahren durchgeführt. In dieser Zeitspanne haben sich die Immobilienpreise im ganzen Kanton bei allen Gebäudearten und in allen Regionen erheblich und fast ausnahmslos nach oben entwickelt. Die amtlichen Werte entsprechen somit im Jahr 2020 nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten.

Was sind die Ziele der allgemeinen Neubewertung?

Mit der allgemeinen Neubewertung 2020 soll die steuerliche Gleichbehandlung gemäss den gesetzlichen Vorgaben wiederhergestellt werden. So sollen alle Liegenschaften steuerlich korrekt bewertet werden, egal in welcher Region sich die Liegenschaft befindet (Stadt Bern, Saanen oder Courtelary), oder um welche Gebäudeart (bspw. Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus) es sich handelt.

Wie erfolgt die Anpassung der amtlichen Werte?

Zur Berechnung der neuen amtlichen Werte wurden die neuen „nichtlandwirtschaftlichen Normen“ im Oktober 2018 verabschiedet. Die neuen Werte werden automatisch berechnet. Das heisst, dass nur in wenigen konkreten und genau definierten Einzelfällen die Festlegung des neuen amtlichen Wertes durch einen Augenschein vor Ort notwendig sein wird.

Was bedeutet das für mich als Betroffene(n) konkrekt?

In der Gemeinde Kirchberg werden die neuen amtlichen Werte Mitte Juli 2020 als separate Verfügung an die Eigentümerinnen und Eigentümer und Nutzniesserinnen sowie Nutzniesser eröffnet. Sie können den neuen amtlichen Wert innerhalb der Einsprachefrist von 30 Tagen (Gemeinde Kirchberg bis am 27. August 2020) anfechten. Der Eigenmietwert ist nur indirekt betroffen und kann nicht zusammen mit dem amtlichen Wert angefochten werden, sondern erst im Rahmen der ordentlichen Steuerveranlagung 2020.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Das zurzeit gültige Grundstückprotokoll befindet sich in Ihrem Besitz und bei der Gemeinde. Falls Sie Auszüge aus Ihren Bewertungsakten wünschen, können Sie diese kostenlos beim Steuerbüro mit unten angefügtem Bestellformular verlangen.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei folgender Stelle:

Steuerverwaltung des Kantons Bern
Für nichtlandwirtschaftliche Bewertungen
Telefon 031 633 66 40
Dienstag und Freitag jeweils 08.00 – 11.00 Uhr und 12.30 – 16.30 Uhr

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