Teilrevision Gemeindepolizeireglement (GPR) Fakultatives Referendum
Teilrevision Gemeindepolizeireglement (GPR), Fakultatives Referendum
Nach Artikel 18a der Gemeindeordnung (GeO) können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der ersten Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung von Reglementen der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Folgender Erlass untersteht dem fakultativen Referendum:
Teilrevision Gemeindepolizeireglement (GPR) 2016
beschlossen durch den Gemeinderat am 15. September 2025
mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2026
Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg oder unter www.kirchberg-be.ch eingesehen werden.
Ablauf der Referendumsfrist: 22. Dezember 2025
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 82
Einreichungsstelle: Gemeinderat Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg
Gegen den Erlass kann innert 30 Tagen seit der ersten Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i/E, Beschwerde geführt werden.
Gemeinderat Kirchberg
Zugehörige Objekte
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| Publikationstext Gemeindepolizeireglement (Hundeta (PDF, 308.52 kB) | Download | 0 | Publikationstext Gemeindepolizeireglement (Hundeta |
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