Gebührenverordnung – Teilrevision Anhang 3

20. November 2025

Gebührenverordnung – Teilrevision Anhang 3

In Anwendung von Artikel 8 des Gebührenreglements vom 11.06.2012 sowie Artikel 55 Abs. 4 + 5 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am 15.09.2025 die Anpassungen im Anhang 3 der Gebührenverordnung vom 27.08.2012 beschlossen.

Die Anpassung wird nach den Vorgaben von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (GV, BSG 170.111) hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Änderung der Gebührenverordnung tritt per 01.01.2026 in Kraft und kann bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder auf unserer Homepage (www.kirchberg-be.ch) eingesehen werden.

Gegen den Erlass kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i/E, Beschwerde geführt werden.

Gemeinderat Kirchberg

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