26. Januar 2023

Überbauungsordnung (UeO) Höchfeld ZPP 6
Öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat Kirchberg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Überbauungsordnung (UeO) „Höchfeld“ ZPP6 zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Mitwirkungsunterlagen liegen vom 26. Januar bis am 27. Februar 2023 während den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Mitwirkungsunterlagen können auch unter www.kirchberg-be.ch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist können Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg, zu richten.

Kirchberg, 23. Januar 2023

Gemeinderat Kirchberg 

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Zugehörige Objekte

Name
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Erlauterungsbericht_Entwurf.pdf Download 1 Erlauterungsbericht_Entwurf.pdf
Technischer_Kurzbericht_Entwasserung.pdf Download 2 Technischer_Kurzbericht_Entwasserung.pdf
Ueberbauungsplan_Entwurf.pdf Download 3 Ueberbauungsplan_Entwurf.pdf
Ueberbauungsvorschriften_Entwurf.pdf Download 4 Ueberbauungsvorschriften_Entwurf.pdf
Richtprojekt.pdf Download 5 Richtprojekt.pdf
Verkehrsmassnahmen_Hochfeld.pdf Download 6 Verkehrsmassnahmen_Hochfeld.pdf
Verkehrsmassnahmen_Hochfeldweg_220624.pdf Download 7 Verkehrsmassnahmen_Hochfeldweg_220624.pdf