Teilrevision Gemeindepolizeireglement (GPR) Fakultatives Referendum

20. November 2025

Teilrevision Gemeindepolizeireglement (GPR), Fakultatives Referendum

Nach Artikel 18a der Gemeindeordnung (GeO) können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der ersten Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung von Reglementen der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Folgender Erlass untersteht dem fakultativen Referendum:

Teilrevision Gemeindepolizeireglement (GPR) 2016

beschlossen durch den Gemeinderat am 15. September 2025

mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2026

Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg oder unter www.kirchberg-be.ch eingesehen werden.

Ablauf der Referendumsfrist:         22. Dezember 2025

Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften:     82

Einreichungsstelle:         Gemeinderat Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg

Gegen den Erlass kann innert 30 Tagen seit der ersten Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i/E, Beschwerde geführt werden.

Gemeinderat Kirchberg

 

Zugehörige Objekte

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Publikationstext Gemeindepolizeireglement (Hundeta (PDF, 308.52 kB) Download 0 Publikationstext Gemeindepolizeireglement (Hundeta