Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Wegzug/Abmeldung Schweizer*in

Gemäss dem Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) müssen Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich am Schalter der Einwohnerdienste der Gemeinde Kirchberg oder online via eUmzug abmelden.

Nehmen Sie folgende Dokumente mit:
• Ihren Niederlassungsausweis, falls dieser noch vorhanden ist
• Einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerausweis)

Wegzug/Abmeldung Ausländer*in

Gemäss der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) müssen Sie sich spätestens am Tag Ihres Wegzugs persönlich am Schalter der Einwohnerdienste der Gemeinde Kirchberg oder online via eUmzug abmelden.

Nehmen Sie folgende Dokumente mit:
• Ihren Ausländerausweis
• Ihren gültigen Reisepass oder die Identitätskarte
 

Zugehörige Objekte

Name
Wegzug