Ersatzabgabe bezahlen alle Personen zwischen dem 21. und dem 52. Altersjahr, wenn sie vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind. Sie berechnet sich prozentual vom einfachen Kantonssteuerbetrag, ist mit der ordentlichen Steuerrechnung zu bezahlen und beträgt 13,5% der einfachen Kantonssteuer. Die obere Grenze der Ersatzabgabe beträgt CHF 450.-.

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