Lottos und Tombolas sind neu meldepflichtig

1. März 2021

Seit dem 1. Januar 2021 sind Tombolas und Lottos meldepflichtig. Die Meldung ist an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abteilung Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern, zu richten. Das Gesuch muss spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Bewilligungen / Meldungen (Lotterie- und Sportfonds) Sicherheitsdirektion - Kanton Bern