Obligatorische Bundesübung

Schützenhaus
Eystrasse 99
3422 Kirchberg

2. Mai 2026, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt) sind bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, schiesspflichtig.

Im Entlassungsjahr besteht keine Schiesspflicht mehr.
Die Schiessübung ist jährlich zu absolvieren und kann nicht nachgeholt werden.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Sturmgewehr) oder 25 Meter (Pistole) wählen.

Informationen

Voraussetzungen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten (nicht zwingend)
Dienstbüchlein
Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
Amtlicher Ausweis (ID, Führerausweis)
Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
Persönlicher Gehörschutz
Preis
-
Anmeldung
Keine

Zugehörige Objekte

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