Obligatorische Bundesübung
Eystrasse 99
3422 Kirchberg
2. Mai 2026, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Im Entlassungsjahr besteht keine Schiesspflicht mehr.
Die Schiessübung ist jährlich zu absolvieren und kann nicht nachgeholt werden.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Sturmgewehr) oder 25 Meter (Pistole) wählen.
Kontakt
Kirchberg SchützenAlice Winkler
alice.winkler@sbb.ch
WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Informationen
- Voraussetzungen
- Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten (nicht zwingend)
Dienstbüchlein
Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
Amtlicher Ausweis (ID, Führerausweis)
Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
Persönlicher Gehörschutz - Preis
- -
- Anmeldung
- Keine
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Schiessplakatpermanent_d.pdf (PDF, 100 kB) | Download | 0 | Schiessplakatpermanent_d.pdf |