Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen sind nur Teilresultate.
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Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr (gemäss GR-Beschluss vom 09.03.2026)
Urnenstandort
Primarschulhaus, Schulweg 13, 3422 Kirchberg
Voraussetzungen
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürger*innen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und nicht nach Art. 398 ZGB umfassend verbeiständet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene auszuüben, ist eine Wohnsitzdauer von mehr als 3 Monaten ab Anmeldedatum erforderlich.
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeindeverwaltung persönlich oder im Online-Schalter verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (keine Frankatur nötig), während der Bürozeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben oder in den Gemeindebriefkasten (bis 08.00 Uhr am Abstimmungs- und Wahlsonntag möglich) einwerfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist