Generelles Feuerwerksverbot und Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

30. Juli 2026

Geltende Massnahmen
Im ganzen Kanton Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
Im ganzen Kanton Bern sind Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen auch über den Nationalfeiertag verboten.

Verhaltenshinweise
In Regionen mit grosser Waldbrandgefahr (Stufe 4) auf Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes (mind. 50 m Abstand) verzichten. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.


Ausserhalb der Verbotsgebiete bei windigen Verhältnissen oder prognostiziertem Wind unbedingt ganz auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.

Weitere Informationen unter: www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Feuerverbot

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