Gemeindestrassen – Verkehrsmassnahmen Blaue Zone – Erweiterung Blaue Zone Oberstufenschulhaus «Zone Schule»

8. Mai 2025

Der Gemeinderat Kirchberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2, des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende(n) Verkehrsanordnungen:

Aufhebung der Blauen Zone „Schule“ auf der Parzelle Nr. 590, Seite Reinhardweg, sowie;

Einführung der Blauen Zone „Schule“ auf der Parzelle Nr. 121, Seite Schulweg

Die Auflageakten liegen während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Kirchberg auf. Zudem sind sie unter www.kirchberg-be.ch einsehbar.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Emmental erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Anzeiger Region Kirchberg sowie nach dem Aufstellen, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft.

Gemeinderat Kirchberg

 

Blaue Zone Oberstufe

Zugehörige Objekte

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Publikation Umsetzung Blaue Zone Oberstufe GVK (PDF, 101.38 kB) Download 0 Publikation Umsetzung Blaue Zone Oberstufe GVK
PP_Schule_öff. Auflage (PDF, 5.38 MB) Download 1 PP_Schule_öff. Auflage
pla_Parkierung_Flyer_250311 (PDF, 759.2 kB) Download 2 pla_Parkierung_Flyer_250311