Teilrevision Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen Fakultatives Referendum

8. Mai 2025

Nach Artikel 18a der Gemeindeordnung können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der ersten Veröffentlichung verlangen, dass ein Beschluss des Gemeinderates betreffend den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung von Reglementen der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Folgender Erlass untersteht dem fakultativen Referendum:


Teilrevision Reglement Spezialfinanzierung Vorfinanzierung Verwaltungsvermögen
beschlossen durch den Gemeinderat am 14. April 2025 mit rückwirkender Inkraftsetzung per 1. Dezember 2024


Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg oder unter www.kirchberg-be.ch eingesehen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 10. Juni 2025
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 82
Einreichungsstelle: Gemeinderat Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg


Gegen den Erlass kann innert 30 Tagen seit der ersten Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i/E, Beschwerde geführt werden.


Gemeinderat Kirchberg

Zugehörige Objekte

Name
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