Öffentliche Mitwirkung – Änderung Zonenplan und Baureglement - Öffentliche Mitwirkungsauflage Änderung Art. 33 GBR Zone für öffentliche Nutzung

12. Juni 2025

Der Gemeinderat Kirchberg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die
Änderung des Zonenplans und des Baureglements zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.


Die Planunterlagen liegen vom 12. Juni 2025 bis und mit 14. Juli 2025 während den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem auf der Website der Gemeinde ersichtlich.


Während der Auflagefrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreiten werden. Die Eingaben sind an den Gemeinderat Kirchberg BE, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg BE zu richten.

Der Gemeinderat
 

Zugehörige Objekte

Name
ZöN_Campus_25 _Änderung_Zonenplan_Mitwirkung-Vorpr (PDF, 1.04 MB) Download 0 ZöN_Campus_25 _Änderung_Zonenplan_Mitwirkung-Vorpr
ZöN_Campus_25 _Änderung_BauR_Mitwirkung-Vorprüfung (PDF, 81.8 kB) Download 1 ZöN_Campus_25 _Änderung_BauR_Mitwirkung-Vorprüfung
ZöN_Campus_25 _Erläuterungsbericht_Mitwirkung-Vorp (PDF, 1.53 MB) Download 2 ZöN_Campus_25 _Erläuterungsbericht_Mitwirkung-Vorp