Steuern
Zur Finanzierung der verschiedensten Aufgaben erhebt die Gemeinde Steuern. Die Steuerverwaltung Kirchberg erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben rund um die Erhebung von Steuern und Abgaben:
- Amtliche Bewertung von Grundstücken
- Auskunftserteilung und Beratung in allen Steuerangelegenheiten
- Bearbeiten von Steuererlassgesuchen
- Erstellen des Steuerbudgets
- Gemeindesteuerteilungen
- Liegenschaftssteuerrechnungen
- Registerführung quellenbesteuerter Personen
- Registerführung Natürliche Personen
- Verarbeitung von eingereichten Steuererklärungen für Veranlagungsverfahren
Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung des Kantons BernExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Die Steueranlagen finden Sie hier.
News
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Amtliche Bewertung
Eigenmietwert
Feuerwehrdienstersatzabgabe
Ersatzabgabe bezahlen alle Personen zwischen dem 21. und dem 52. Altersjahr, wenn sie vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind. Sie berechnet sich prozentual vom einfachen Kantonssteuerbetrag, ist mit der ordentlichen Steuerrechnung zu bezahlen und beträgt 13,5% der einfachen Kantonssteuer. Die obere Grenze der Ersatzabgabe beträgt CHF 450.-.
Hundetaxe
In der Gemeinde Kirchberg beträgt die Hundetaxe CHF 60.— pro Hund. Die Taxe ist jährlich geschuldet.
Taxpflichtig sind Halter*innen, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag (1. August) älter ist als sechs Monate.
Die Hundehaltenden sind verpflichtet, ihre Hunde zuerst bei der Gemeinde anzumelden und anschliessend über den Tierarzt in der amicus-Datenbank eintragen zu lassen.
Mutationen wie Namenswechsel, Adressänderungen, Halter*innen-Wechsel oder Todesfall sind bei amicusExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie bei der Gemeinde Kirchberg meldepflichtig.
amicus - die nationale Datenbank für Hunde
amicusExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist die nationale Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz. Im Auftrag der Kantone garantiert amicus die lückenlose Rückverfolgbarkeit der registrierten Hunde.
Weitere Informationen finden Sie in den "Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter".
Liegenschaftssteuer
Quellensteuer
Siegelungen
Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern.
Die/Der Siegelungsbeauftragte nimmt mit den Angehörigen der verstorbenen Person Kontakt auf. Zusammen erstellen sie das Siegelungsprotokoll. Darin müssen die Vermögenswerte, die vermutlichen Erben sowie allfällige erbrelevante Dokumente aufgeführt werden. Es ist hilfreich, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- Sämtliche Kontoauszüge per Todestag (bei Eheleuten von beiden Personen)
- Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben
- Policen von Lebens-, Renten- und Unfallversicherung (falls vorhanden)
- Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge im Original
- Name und Adresse der Notarin, des Notars, wenn Vermögen über CHF 100'000 und/oder eine Liegenschaft vorhanden ist
Falls nötig sperrt die/der Siegelungsbeauftragte Bankkonti und versiegelt die Wohnung.
Das Erstellen des Siegelungsprotokolls ist gebührenpflichtig.
Steuerauskünfte
Nach dem bernischen Steuergesetz (Art. 164, Abs. 3) erteilt die Gemeinde an Dritte Auskunft (ohne schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person) über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren von natürlichen Personen, wenn die auskunftsersuchende Person den Nachweis eines wirtschaftlichen Interesses erbringt. Das Auskunftsgesuch ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Die steuerpflichtige Person wird über die erteilte Auskunft informiert.
- Preis
- gratis
Steuererklärung - Fristen verlängern
Informationen zur Verlängerung der FristenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sind online verfügbar.
Steuererklärung ausfüllen
Alle Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Sie auf der Übersichtsseite des Kantons Bern.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Preis
- gratis
Steuererlassgesuch
Steuern berechnen
Steuerberechnung
Natürliche Personen können hier ihre Einkommens- und Vermögenssteuern online berechnenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
- Preis
- gratis
Steuern bezahlen
Zugehörige Objekte
| Name | Beschreibung |
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| Name | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steuerbüro | 034 448 30 40 | finanzverwaltung@kirchberg-be.ch |