Geburt. Anerkennung

Die Website www.ch.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. informiert umfassend rund um die Geburt: Das Kind anerkennen, es in die Krankenversicherung aufnehmen, seinen Fam…

Die Website www.ch.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. informiert umfassend rund um die Geburt: Das Kind anerkennen, es in die Krankenversicherung aufnehmen, seinen Familiennamen bestimmen, die elterliche Sorge regeln, falls Sie nicht miteinander verheiratet sind, Familienzulagen beantragen und vieles mehr.

Anerkennung

Als Schweizer Bürger*in nehmen Sie mit einem beliebigen Zivilstandsamt Kontakt auf.

Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, wenden Sie sich an:

  • das Zivilstandsamt am Geburtsort des Kindes, sofern es schon geboren ist.
  • das Zivilstandsamt am Wohnsitz oder am Schweizer Heimatort der Mutter oder des Vaters.

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