Geburt. Anerkennung
Geburt. Anerkennung
Die Website www.ch.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. informiert umfassend rund um die Geburt: Das Kind anerkennen, es in die Krankenversicherung aufnehmen, seinen Familiennamen bestimmen, die elterliche Sorge regeln, falls Sie nicht miteinander verheiratet sind, Familienzulagen beantragen und vieles mehr.
Anerkennung
Als Schweizer Bürger*in nehmen Sie mit einem beliebigen Zivilstandsamt Kontakt auf.
Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, wenden Sie sich an:
- das Zivilstandsamt am Geburtsort des Kindes, sofern es schon geboren ist.
- das Zivilstandsamt am Wohnsitz oder am Schweizer Heimatort der Mutter oder des Vaters.