Todesfall. Bestattung

Hat sich in Ihrer Familie oder in Ihrem Bekanntenkreis ein Todesfall ereignet? Bitte melden Sie den Todesfall unverzüglich beim Zivilstandsamt des Wohnorts und dem Siegelungsamt des z…

Hat sich in Ihrer Familie oder in Ihrem Bekanntenkreis ein Todesfall ereignet?

Bitte melden Sie den Todesfall unverzüglich beim Zivilstandsamt des Wohnorts und dem Siegelungsamt des zivilrechtlichen Wohnorts.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Was tun im Todesfall?"

Wenden Sie sich für Fragen rund um das Thema Bestattung direkt an den Gemeindeverband Kirchberg.

Gemeindeverband Kirchberg BE
Industrie Neuhof 23
3422 Kirchberg

Telefon 034 445 47 77 
info@gv-kirchberg.ch

Siegelungen

Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Der/Die Siegelungsbeam…

Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern.

Der/Die Siegelungsbeamte nimmt mit den Angehörigen der verstorbenen Person Kontakt auf. Zusammen erstellen sie das Siegelungsprotokoll. Darin müssen die Vermögenswerte, die vermutlichen Erben sowie allfällige erbrelevante Dokumente aufgeführt werden. Es ist hilfreich, wenn folgende Unterlagen vorliegen:

  • Sämtliche Kontoauszüge per Todestag (bei Eheleuten von beiden Personen)
  • Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben
  • Policen von Lebens-, Renten- und Unfallversicherung (falls vorhanden)
  • Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge im Original
  • Name und Adresse Notar, wenn Vermögen über CHF 100'000 und/oder eine Liegenschaft vorhanden ist

Falls nötig sperrt der/die Siegelungsbeamte Bankkonti und versiegelt die Wohnung.

Das Erstellen des Siegelungsprotokolls ist gebührenpflichtig.

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