Beglaubigung von Unterschriften / Dokumenten

Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch eine Notarin oder einen Notar ausgeführt werden. Nach Artikel 62 – 64 der kantonalen Notariatsverordnung dürfen die bernisch…

Beglaubigungen von Unterschriften müssen im Kanton Bern durch eine Notarin oder einen Notar ausgeführt werden. Nach Artikel 62 – 64 der kantonalen Notariatsverordnung dürfen die bernischen Einwohnergemeinden keine Unterschriften beglaubigen. In anderen Kantonen liegt die Beglaubigung von Unterschriften teilweise in der Kompetenz der Gemeinden.

Müssen Sie eine Unterschrift beglaubigen lassen, bitten wir Sie, sich direkt an eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar in der Region zu wenden. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin bei der Notarin oder bei dem Notar Ihrer Wahl und nehmen Sie eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass mit.

Sofern die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, müssen Sie die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern einholen:

Staatskanzlei des Kantons Bern 
Amt für Regierungsunterstützung und politische Rechte
Beglaubigungen
Postgasse 68
3000 Bern 8

Telefon +41 31 633 75 11
E-Mail info@sta.be.ch

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