Sie werden bei persönlichen und finanziellen Problemen von qualifizierten Sozialarbeitenden unentgeltlich beraten. Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und alle übrigen finanziellen Quellen (z.B. Erwerbseinkommen, Arbeitslosentaggelder, Vermögen) ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

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