Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe

Werden Kinderalimente nicht vollständig oder regelmässig bezahlt, können Sie einen Antrag auf Bevorschussung der Kinderalimente stellen. Die Bevorschussung ist auch bei volljährigen Kindern in Ausbildung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Alimente über die Volljährigkeit hinaus festgelegt sind.

Unterhalt für einen Ehegatten, Kinderzulagen und rückständige Unterhaltsforderungen werden nicht bevorschusst. Wir können aber Inkassohilfe leisten und das Inkasso durchführen. Eingehende Zahlungen leiten wir abzüglich allfälliger Kosten an die Berechtigten weiter.

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