Wochenaufenthalt
Wochenaufenthalter*innen sind Personen, die sich unter der Woche aus beruflichen Gründen oder zwecks Studium oder Ausbildung in einer anderen Gemeinde aufhalten, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien Tage regelmässig in die Gemeinde zurückkehrt, in der sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet.
Anmeldepflicht als Wochenaufenthalter*in
Wer in einer anderen Gemeinde Aufenthalt begründen will, meldet dies persönlich oder schriftlich der Niederlassungsgemeinde.
Beim Zuzug als Wochenaufenthalter*in muss die Anmeldung mit einer Bescheinigung über den auswärtigen Aufenthalt (ausgestellt durch die zivil- und steuerrechtliche Wohnsitzgemeinde) erfolgen. Die Bescheinigung über den auswärtigen Aufenthalt berechtigt Sie zum befristeten Aufenthalt in Kirchberg.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des Aufenthalts ist in der Regel auf ein Jahr oder für eine bestimmte befristete Dauer (z. B. Studium / Ausbildung) beschränkt.
Erstausstellung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Wochenaufenthalt begründen)
CHF 20.00
Verlängerung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Wochenaufenthalt verlängern)
CHF 10.00
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Beschreibung |
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