Baugesuch via eBau

Die Eingabe eines Baugesuchs erfolgt über eBau. Das Gesuchsformular ist mittels eBau auszufüllen, die Pläne sowie die weiteren erforderlichen Gesuchsunterlagen sind hochzuladen. Das generierte Baugesuchsformular im eBau ist auszudrucken und zu unterschreiben. Das Baugesuchsformular, sämtliche hochgeladene Plan- und Gesuchsunterlagen sind in zweifacher Ausführung unterzeichnet bei der Bauverwaltung Kirchberg einzureichen.

Ab einer Bausumme von CHF 1'000’000.—, wenn gemeindeeigene Liegenschaften betroffen sind, wenn das Bauvorhaben innerhalb des Wald- oder Gewässerabstandes geplant ist oder bei weiteren Spezialgesetzgebungen, liegt die Zuständigkeit für die Erteilung der Baubewilligung beim Regierungsstatthalteramt Emmental.

Ausnahmen

Eine Ausnahme muss schriftlich und begründet zusammen mit dem Baugesuch beantragt werden. Damit überhaupt Ausnahmen erteilt werden, müssen besondere Verhältnisse vorliegen, welche im Ausnahmegesuch entsprechend begründet und dargelegt werden.

Planunterlagen

Bei einer Baugesuchseingabe sind folgende Planunterlagen zwingend erforderlich:

  • Situationsplan 1:500 vom zuständigen Geometer der Gemeinde
  • Projektpläne 1:100

Das Bauvorhaben muss auf den Plänen übersichtlich und verständlich dargestellt sein. Die Massangaben müssen zwingend in den Planunterlagen enthalten sein (Bauvorhaben, Grenzabstände, Höhenangaben, usw.).

Kleinere Bauvorhaben können allenfalls mit Zustimmung der betroffenen Parzellennachbarn bewilligt werden, siehe Formular (unter Dokumente) „Zustimmungserklärung“.

Ist für Ihr Bauvorhaben ein Näher- bzw. Grenzbaurecht notwendig, muss das entsprechende Formular (unter Dokumente) „Näher- und Grenzbaurecht“ vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Diese Formulare müssen ebenfalls auf eBau hochgeladen und im Doppel bei der Bauverwaltung Kirchberg eingereicht werden.

Publikation

Eine Publikation im  Anzeiger von Kirchberg erfolgt, wenn der Kreis der betroffenen Nachbar*innen und privaten Organisationen nicht eindeutig bestimmt werden kann, die Gesetzgebung eine Veröffentlichung vorsieht oder andere öffentliche Interessen berührt werden. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage und beginnt mit der ersten Veröffentlichung im Anzeiger von Kirchberg. 

Der Auflageort der Auflageakten ist bei der Bauverwaltung Kirchberg und ist zu den Öffnungszeiten einsehbar. Verfügen Sie über ein BE-Login können Sie die Auflageakten via eBau einsehen.

Von der Veröffentlichung kann abgesehen werden, bei Baugesuchen, welche im kleinen Baubewilligungsverfahren bewilligt werden können. 

Kosten und Gebühren

Die Bearbeitung eines Baugesuchs erfolgt nach Aufwand, gemäss Gebührenverordnung, Anhang 5 – Bauverwaltung der Gemeinde Kirchberg.

Baukontrolle - Selbstdeklaration (Mitteilung Baubeginn und Bauende)

Vor Baubeginn muss das Formular Selbstdeklaration Baukontrolle SB1 via eBau ausgefüllt und eingereicht werden. Das Formular SB1 muss in Papierform - unterschrieben von der zuständigen Person - bei der Bauverwaltung Kirchberg eingereicht werden. Vor Einreichung des SB1 darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden (Art. 1a Abs. 3 BauG).

Die Baupolizeibehörde behält sich vor, bei Baubeginn ohne vorgängiges Einreichen des Formulars SB1, die Einstellung der Bauarbeiten zu verfügen.

Nach Bauvollendung muss das Formular Selbstdeklaration Baukontrolle SB2 via eBau innert 20 Tagen nach Bauvollendung ausgefüllt und eingereicht werden. Das Formular SB2 muss in Papierform – unterschrieben von der zuständigen Person – bei der Bauverwaltung Kirchberg eingereicht werden.

Die Baupolizeibehörde Kirchberg behält sich vor, die für Falschmeldungen Verantwortlichen strafrechtlich zu belangen.

Zugehörige Objekte

Name
Naherbaurecht_-_Grenzbaurecht.pdf Download 0 Naherbaurecht_-_Grenzbaurecht.pdf
Zustimmungserklarung.pdf Download 1 Zustimmungserklarung.pdf
Name Download