Blaue Zone allgemein

Auf den als „Blaue Zone“ bezeichneten Parkplät­zen ist das Parkieren von Montag bis Samstag nur mit Anbringen der Parkscheibe für die Dauer gemäss Signalisation gestattet. Ferner kann für die mit „Parkzone Zentrum“ oder „Parkzone Unterdorf“ bezeichneten Parkplätze eine Bewilligung zum Dauerparkieren gelöst werden.

Welche Parkplätze zu der „Blauen Zone“ gehören und welche Parkbedingungen gelten, entnehmen Sie bitte dem Plan auf der Rückseite.

 

Zugehörige Objekte

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