Erstausstellung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt
Erstausstellung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt
Der Aufenthalt in einer anderen Gemeinde muss vorgängig bei den Einwohnerdiensten mittels untenstehendem Online-Formular beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer des Aufenthalts ist in der Regel auf ein Jahr oder für eine bestimmte befristete Dauer (z. B. Studium / Ausbildung) beschränkt. Die Gemeinde Kirchberg übermittelt der Aufenthaltsgemeinde die aktuellen Personenstandsdaten und die Gültigkeitsdauer via Schnittstelle oder anhand einer Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 034 448 30 30 | gemeinde@kirchberg-be.ch |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 20.00