Zur Finanzierung der verschiedensten Aufgaben erhebt die Gemeinde Steuern. Die Steuerverwaltung Kirchberg erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben rund um die Erhebung von Steuern und Abgaben:

  • Amtliche Bewertung von Grundstücken
  • Auskunftserteilung und Beratung in allen Steuerangelegenheiten
  • Bearbeiten von Steuererlassgesuchen
  • Erstellen des Steuerbudgets
  • Gemeindesteuerteilungen
  • Liegenschaftssteuerrechnungen
  • Registerführung quellenbesteuerter Personen
  • Registerführung Natürliche Personen
  • Verarbeitung von eingereichten Steuererklärungen für Veranlagungsverfahren

Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern

Die Steueranlagen finden Sie hier.

News

DatumName

Amtliche Bewertung

Informationen zum amtlichen Wert

Eigenmietwert

Informationen zum Eigenmietwert

Feuerwehrdienstersatzabgabe

Ersatzabgabe bezahlen alle Personen zwischen dem 21. und dem 52. Altersjahr, wenn sie vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind. Sie berechnet sich prozentual vom einfachen Kantonssteuerb…

Ersatzabgabe bezahlen alle Personen zwischen dem 21. und dem 52. Altersjahr, wenn sie vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind. Sie berechnet sich prozentual vom einfachen Kantonssteuerbetrag, ist mit der ordentlichen Steuerrechnung zu bezahlen und beträgt 13,5% der einfachen Kantonssteuer. Die obere Grenze der Ersatzabgabe beträgt CHF 450.-.

Hundetaxe

In der Gemeinde Kirchberg beträgt die Hundetaxe CHF 60.00 pro Hund. Taxpflichtig sind Halter*innen mit Wohnsitz in der Gemeinde Kirchberg, sofern ihr Hund älter ist als sechs Monate. …

In der Gemeinde Kirchberg beträgt die Hundetaxe CHF 60.00 pro Hund.

Taxpflichtig sind Halter*innen mit Wohnsitz in der Gemeinde Kirchberg, sofern ihr Hund älter ist als sechs Monate. Stichtag ist der 1. August. 

Eine Befreiung erfolgt nur, wenn die Hundetaxe für das laufende Jahr bereits in einer anderen Gemeinde bezahlt wurde und dies belegt werden kann.

Neue Hundebesitzer*innen werden gebeten, sich bei der Finanzverwaltung Kirchberg zu melden.

Mutationen
Mutationen wie Adressänderungen, Halter*innenwechsel und Todesfall sind bei Amicus sowie bei der Gemeinde Kirchberg meldepflichtig.

Inkasso
Die Hundetaxe wird im August in Rechnung gestellt.

Amicus
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der Datenbank registriert sein. Entsprechend werden die Hundehalter*innen gebeten, sämtliche Änderungen dort mitzuteilen.

 

Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer ist eine reine Gemeindesteuer und beträgt in Kirchberg 1.3 Promille des amtlichen Werts. Wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümer*in, Nutz…
Die Liegenschaftssteuer ist eine reine Gemeindesteuer und beträgt in Kirchberg 1.3 Promille des amtlichen Werts. Wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümer*in, Nutzniesser*in im Grundbuch eingetragen ist, schuldet die Liegenschaftssteuer. Die Liegenschaftssteuer ist eine Jahressteuer, es wird keine pro rata Rechnung erstellt.
 

Quellensteuer

Informationen zur Quellensteuer

Siegelungen

Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Der Siegelungsbeamte n…

Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern.

Der Siegelungsbeamte nimmt mit den Angehörigen der verstorbenen Person Kontakt auf. Zusammen erstellen sie das Siegelungsprotokoll. Darin müssen die Vermögenswerte, die vermutlichen Erben sowie allfällige erbrelevante Dokumente aufgeführt werden. Es ist hilfreich, wenn folgende Unterlagen vorliegen:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Sämtliche Bank- bzw. Postkonti mit aktuellem Kontostand
  • Versicherungspolicen
  • Liste der Nachkommen mit Name, Vorname, Geburtsdatum und aktueller Adresse
  • Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge im Original
  • Name und Adresse Notar, wenn Vermögen über CHF 100'000 und/oder eine Liegenschaft vorhanden ist

Falls nötig sperrt der Siegelungsbeamte Bankkonti und versiegelt die Wohnung.

Das Erstellen des Siegelungsprotokolls ist gebührenpflichtig.

Steuerauskünfte

Nach dem bernischen Steuergesetz (Art. 164, Abs. 3) erteilt die Gemeinde an Dritte Auskunft (ohne schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person) über die letzten rechtskräftigen…

Nach dem bernischen Steuergesetz (Art. 164, Abs. 3) erteilt die Gemeinde an Dritte Auskunft (ohne schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person) über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren von natürlichen Personen, wenn die auskunftsersuchende Person den Nachweis eines wirtschaftlichen Interesses erbringt. Das Auskunftsgesuch ist schriftlich zu stellen und zu begründen. Die steuerpflichtige Person wird über die erteilte Auskunft informiert.

Steuererklärung - Fristen verlängern

Informationen zur Verlängerung der Fristen sind online verfügbar.

Informationen zur Verlängerung der Fristen sind online verfügbar.

Steuererklärung ausfüllen

Alle Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Sie auf der Übersichtsseite des Kantons Bern.  

Alle Informationen zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Sie auf der Übersichtsseite des Kantons Bern.

 

Steuererlassgesuch

Gesuch um Steuererlass

Steuern berechnen

Steuerberechnung Natürliche Personen können hier ihre Einkommens- und Vermögenssteuern online berechnen. 

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Natürliche Personen können hier ihre Einkommens- und Vermögenssteuern online berechnen

Steuern bezahlen

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