Siegelungen

Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Der Siegelungsbeamte n…

Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern.

Der Siegelungsbeamte nimmt mit den Angehörigen der verstorbenen Person Kontakt auf. Zusammen erstellen sie das Siegelungsprotokoll. Darin müssen die Vermögenswerte, die vermutlichen Erben sowie allfällige erbrelevante Dokumente aufgeführt werden. Es ist hilfreich, wenn folgende Unterlagen vorliegen:

  • Kopie der letzten Steuererklärung
  • Sämtliche Bank- bzw. Postkonti mit aktuellem Kontostand
  • Versicherungspolicen
  • Liste der Nachkommen mit Name, Vorname, Geburtsdatum und aktueller Adresse
  • Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge im Original
  • Name und Adresse Notar, wenn Vermögen über CHF 100'000 und/oder eine Liegenschaft vorhanden ist

Falls nötig sperrt der Siegelungsbeamte Bankkonti und versiegelt die Wohnung.

Das Erstellen des Siegelungsprotokolls ist gebührenpflichtig.

Todesfall. Bestattung

Es macht betroffen und traurig, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger stirbt. Viele Fragen stellen sich, vieles ist zu erledigen. Was, finden Sie untenstehend. Der Gemeindeverband…

Es macht betroffen und traurig, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger stirbt. Viele Fragen stellen sich, vieles ist zu erledigen. Was, finden Sie untenstehend.

Der Gemeindeverband Kirchberg BE ist zuständig für die Bestattung auf den Friedhöfen Kirchberg und Rüti bei Lyssach.

Setzen Sie sich bei einem Todesfall direkt mit dem Gemeindeverband Kirchberg BE in Verbindung.

Gemeindeverband Kirchberg BE
Friedhofverwaltung
Solothurnstrasse 2
3422 Kirchberg

Tel. 034 445 47 77
info@gv-kirchberg.ch
 

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