Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

16. Juli 2026

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

In diversen Verwaltungskreisen des Kantons Bern, darunter auch im Emmental, gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 m). Ausserhalb der Verbotszonen gelten folgende Regeln:

  • Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) und mit grösster Vorsicht entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
  • Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.

Weitere Informationen unter: www.be.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Feuerverbot

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