Erweiterung Begegnungszone Schule, Zonensignalisation 20 km/h

8. Mai 2025

Der Gemeinderat von Kirchberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) die folgende Verkehrsanordnung:


Erweiterung Begegnungszone Schule
Zonensignalisation 20 km/h

Erweiterung: Hintergasse Nr. 10 bis Neuhofstrasse und Erlenweg

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift enthalten.


Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen,
Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft.


Die Akten liegen während 30 Tagen bei der Einwohnergemeinde Kirchberg sowie auf der Homepage der Gemeinde öffentlich auf.


Gemeinderat Kirchberg

Zugehörige Objekte

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Publikation Erweiterung Begegnungszone Schule (PDF, 59.48 kB) Download 0 Publikation Erweiterung Begegnungszone Schule
OIK IV TBA; BGZ Schule Erweiterung T20 (PDF, 138.44 kB) Download 1 OIK IV TBA; BGZ Schule Erweiterung T20
Massnahmenplan Unterdorf und Begegnungszone Schule (PDF, 1.35 MB) Download 2 Massnahmenplan Unterdorf und Begegnungszone Schule