Änderungen für Fahrzeuge des Langsamverkehrs (Velo, E-Bike usw.)

7. Juli 2025

Per 1. Juli 2025 treten neue Vorschriften für Fahrzeuge des Langsamverkehrs in Kraft.

Die Regeln für E-Bikes wurden durch den Bundesrat aktualisiert. Mit diesem Entscheid werden die Regelungen für Fahrzeuge des Langsamverkehrs harmonisiert, damit deren Potential noch besser ausgeschöpft werden kann. Mit der besseren Nutzung der knappen Verkehrsflächen steigt auch die Verkehrssicherheit. Die Vorschriften treten am 1. Juli 2025 in Kraft. Weitere Informationen zu diesem Entscheid finden Sie hier.

Das Symbol «Fahrrad» gilt für Fahrräder und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20 km/h etc.).

Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorfahrräder) sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder». Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor. 

In folgenden Dokumenten finden Sie weitere Informationen zu den Änderungen.

Um gefährliche Situationen im Strassenverkehr zu vermeiden, passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Umständen entsprechend an und fahren Sie vorausschauend. Die Verkehrsflächen in Kirchberg werden intensiv genutzt, daher ist gegenseitige Rücksichtnahme von sämtlichen Verkehrsteilnehmenden die Grundvoraussetzung für sichere Strassen.

Zugehörige Objekte

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Uebersichtstabelle_Bedeutung_Radverkehr-Signalisation_ab Juli 2025 (PDF, 293.28 kB) Download 0 Uebersichtstabelle_Bedeutung_Radverkehr-Signalisation_ab Juli 2025
Uebersichtstabelle_Motorfahrrader_2025 (PDF, 402.25 kB) Download 1 Uebersichtstabelle_Motorfahrrader_2025