Gemeindestrasse Neuhofstrasse - Temporäre Sperrung für den Individualverkehr
Gestützt auf Art. 65 + 66 des Strassengesetzes (SG) vom 4. Juni 2008 und Art. 42 – 45 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 werden folgende temporäre Verkehrsmassnahmen angeordnet:
Strassenabschnitt
Neuhofstrasse – Verzweigung Birkenring/Chleemattweg bis in den Bereich der Autobahnunterführung A1
Beginn / Zeitdauer
Freitag, 11. September 2026, 13.00 Uhr, bis Sonntag, 13. September 2026, 17.00 Uhr
Grund
Gewerbeausstellung des Gewerbevereins Region Kirchberg auf dem Areal des Saalbaus und der Sporthalle Grossmatt
Massnahmen
- Verkehrssperrung: Der obgenannte Strassenabschnitt wird während dem Anlass für den Individualverkehr in beiden Fahrtrichtungen gesperrt.
- Verkehrsumleitung: Die signalisierten Absperrungen und Verkehrsumleitungen sind zu beachten und zu befolgen.
- Busbetrieb: Während der Verkehrssperrung können die Haltestelle Grossmatt (Ersatzhaltestelle Solothurnstrasse Einmündung Chleemattweg) sowie die Haltestellen Neuhof Süd, Mitte und Nord (gemeinsame Ersatzhaltestelle Utzenstorfstrasse, Kreuzung Industrie Neuhof) nicht bedient werden.
Gemeinderat Kirchberg
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Publikation Verkehrssperrung GAKU 2026 (002) (PDF, 110 kB) | Download | 0 | Publikation Verkehrssperrung GAKU 2026 (002) |