Überbauungsordnung (UeO) „Trafohaus“, Neuhofstrasse 2, mit Baubewilligung - Öffentliche Mitwirkung

29. Juli 2021

Der Gemeinderat Kirchberg bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die Überbauungsordnung (UeO) „Trafohaus“ mit Baubewilligung der EnerCom Kirchberg AG zur öffentlichen Mitwirkung.

Die EnerCom Kirchberg AG plant den Um- und Ausbau des alten Feuerwehrmagazins Neuhofstrasse 2, Parzelle Nr. 90, Zone D3, als Zentrale des Glasfasernetzes. Die UeO Trafohaus ermöglicht die Realisierung einer leicht verdichteten Überbauung mit einer FTTH-Zentrale (Fibre To The Home) im 1. Vollgeschoss sowie Wohn- und Büroräumlichkeiten im 2. und 3. Vollgeschoss, unter Rücksichtnahme auf die Gestaltung und Umgebung.

Die Unterlagen der Mitwirkung liegen vom 30. Juli bis am 30. August 2021 während den Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Kirchberg zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Auflageunterlagen können zudem im Internet unter www.kirchberg-be.ch eingesehen werden.

Im Rahmen der Mitwirkung können Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg, zu richten.

Kirchberg, 23. Juli 2021

Gemeinderat Kirchberg BE

Zugehörige Objekte

Name
Baugesuch_70868.pdf Download 0 Baugesuch_70868.pdf
20210729_UeO_Trafohaus_Erlauterungsbericht_Mitwirkung_Vorprufung.pdf Download 1 20210729_UeO_Trafohaus_Erlauterungsbericht_Mitwirkung_Vorprufung.pdf
20210729_UeO_Trafohaus_berbauungsvorschriften_Mitwirkung_Vorprufung.pdf Download 2 20210729_UeO_Trafohaus_berbauungsvorschriften_Mitwirkung_Vorprufung.pdf
20210729_UeO_Trafohaus_berbauungsplan_Mitwirkung_Vorprufung.pdf Download 3 20210729_UeO_Trafohaus_berbauungsplan_Mitwirkung_Vorprufung.pdf
OP_Kirchberg_-_UeO_Trafohaus_-_Publikation_Mitwirkung.pdf Download 4 OP_Kirchberg_-_UeO_Trafohaus_-_Publikation_Mitwirkung.pdf