Für Einbürgerungsgesuche und Verlängerungen von Aufenthaltsbewilligungen wird eine Bestätigung des Bezugs oder Nichtbezugs von Sozialhilfe benötigt.

Diese Bestätigung können Sie in unserem Online-Schalter bestellen oder persönlich am Schalter des Regionalen Sozialdiensts Untere Emme.

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