Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute.

Wegzug/Abmeldung Schweizer*in

Gemäss dem Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer (NAG) müssen Sie sich spätestens am Tag des Wegzugs persönlich am Schalter der Einwohnerdienste der Gemeinde Kirchberg oder online via eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abmelden.

Nehmen Sie folgende Dokumente mit:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Niederlassungsausweis (sofern vorhanden)


Wegzug/Abmeldung Ausländer*in

Gemäss der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) müssen Sie sich spätestens am Tag Ihres Wegzugs persönlich am Schalter der Einwohnerdienste der Gemeinde Kirchberg oder online via eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abmelden.

Nehmen Sie folgende Dokumente mit:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Ausländerausweis
Wegzug

Zugehörige Objekte

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Wegzug