Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV Zone mit Planungspflicht (ZPP) 6 – Höchfeldweg
Öffentliche Planauflage:
Geringfügige Änderung des Zonenplanes/Baureglementes im Gebiet der Zone mit Planungspflicht (ZPP) 6 „Höchfeldweg“.
Der Gemeinderat Kirchberg BE bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 13. Februar 2025 bis 15. März 2025, in der Gemeindeverwaltung Kirchberg, Solothurnstrasse 2, 3422 Kirchberg, öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Kirchberg BE unter www.kirchberg-be.ch verfügbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Kirchberg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Überbauungsordnung Höchfeldweg (PDF, 9.96 MB) | Download | 0 | Überbauungsordnung Höchfeldweg |