Regionaler Sozialdienst Untere Emme
Der Regionale Sozialdienst Untere Emme ist für die gesetzliche Sozialhilfe, den Kindes- und Erwachsenenschutz sowie das Alimentenwesen für folgende Gemeinden zuständig:
Aefligen, Bätterkinden, Kernenried, Kirchberg, Lyssach, Rüdtligen-Alchenflüh, Rüti bei Lyssach, Utzenstorf, Wiler, Zielebach.
Der Regionale Sozialdienst Untere Emme berät und unterstützt alle Einwohner*innen der Anschlussgemeinden bei persönlichen, finanziellen und familiären Problemen.
Die Beratungen sind unentgeltlich und vertraulich.
Kontakt
News
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Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Werden Kinderalimente nicht vollständig oder regelmässig bezahlt, können Sie einen Antrag auf Bevorschussung der Kinderalimente stellen. Die Bevorschussung ist auch bei volljährigen Kindern in Ausbildung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Alimente über die Volljährigkeit hinaus festgelegt sind.
Unterhalt für einen Ehegatten, Kinderzulagen und rückständige Unterhaltsforderungen werden nicht bevorschusst. Wir können aber Inkassohilfe leisten und das Inkasso durchführen. Eingehende Zahlungen leiten wir abzüglich allfälliger Kosten an die Berechtigten weiter.
Kindes- und Erwachsenenschutz
Kindesschutz
Wir beraten und unterstützen Eltern bei Problemen mit ihren Kindern, beispielweise wenn das Kind die Schule schwänzt oder nur noch vor dem Computer sitzt. Im Rahmen einer freiwilligen Zusammenarbeit suchen wir gemeinsam mit Eltern, Kindern und beteiligten Bezugspersonen nach gangbaren Lösungen.
Jede Person kann die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) melden. In diesem Fall klären wir im Auftrag der KESB die Situation ab und geben Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die KESB dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind unterstützt. Die Beistandschaft wird durch unseren Sozialdienst geführt.
Pflegekinderaufsicht
Die Pflegekinderaufsicht beaufsichtigt die bestehenden Pflegeverhältnisse in der Tagespflege und der Familienpflege. Zur Tagespflege gehören Pflegeverhältnisse, in denen Kinder gegen Entgelt tagsüber betreut werden. In der Familienpflege betreut eine Drittperson über längere Zeit ein Kind. Dies kann dauerhaft sein oder als Entlastung an Wochenenden oder während Ferien. Bei auftretenden Problemen sucht die Pflegekinderaufsicht gemeinsam mit Pflegeltern, Eltern und Kindern nach gangbaren Lösungen.
Erwachsenenschutz
Sind Erwachsene wegen Erkrankung, Behinderung oder in Krisensituationen gefährdet, klären wir im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde deren Situation umfassend ab. Wir beantragen in begründeten Fällen die Errichtung einer Beistandschaft und führen das beistandschaftliche Mandat. Meldungen gefährdeter Mitmenschen sind an die KESB zu richten.
Unterhaltsregelung Kind
Wir beraten und unterstützen unverheiratete Eltern bei der Regelung des Unterhalts und dem persönlichen Verkehr. Unterhaltsverträge werden für das Kind erst mit der Genehmigung durch die KESB verbindlich
Fachstelle für Private Mandatstragende
Wir suchen und vermitteln Freiwillige, die ihre Lebenserfahrung und Fähigkeiten zugunsten von unterstützungsbedürftigen Erwachsenen einsetzen möchten. Die Privaten Mandatstragenden begleiten oder vertreten schutzbedürftige Personen im Rahmen einer Beistandschaft und werden dabei von unserer Fachstelle unterstützt.
Prävention und Beratung
Prävention und Beratung
Sind Sie in eine schwierige Situation geraten und brauchen Hilfe? Gerne helfen wir Ihnen zu vermeiden, dass ein Problem zu belastend wird. Wir informieren und beraten Sie bei Fragestellungen betreffend
- Ehe, Partnerschaft und Familie
- Probleme mit Kindern
- Trennung und Scheidung
- Krankheit, Sucht und Invalidität
- Finanzen und Schulden
- Altersfragen
- Umgang mit Behörden, Ämtern und Sozialversicherungen
Unsere Beratungen sind freiwillig, unentgeltlich und vertraulich.
Sozialhilfe
Sie werden bei persönlichen und finanziellen Problemen von qualifizierten Sozialarbeitenden unentgeltlich beraten. Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und alle übrigen finanziellen Quellen (z.B. Erwerbseinkommen, Arbeitslosentaggelder, Vermögen) ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind. Die Höhe der Sozialhilfe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionaler Sozialdienst Untere Emme | 034 448 30 50 | sozialdienst@kirchberg-be.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kommission Gesellschaft und Soziales | ||
Regionale Sozialkommission |
Name | Telefon |
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