Parkieren

Blaue Zone allgemein Auf den als „Blaue Zone“ bezeichneten Parkplätzen ist das Parkieren von Montag bis Samstag nur noch mit Anbringen der Parkscheibe für die Dauer gemäss Signalisati…

Blaue Zone allgemein

Auf den als „Blaue Zone“ bezeichneten Parkplätzen ist das Parkieren von Montag bis Samstag nur noch mit Anbringen der Parkscheibe für die Dauer gemäss Signalisation gestattet. Ferner kann für die mit „Parkzone Zentrum“ oder „Parkzone Unterdorf“ bezeichneten Parkplätze eine Bewilligung zum Dauerparkieren gelöst werden. Welche Parkplätze zu der „Blauen Zone“ gehören und welche Parkbedingungen gelten, entnehmen Sie bitte dem Plan auf dem Flyer.

 

Parkkarten (Parkbewilligungen)

Parkbewilligungen Die Möglichkeit des Dauerparkierens in der „Blauen Zone“ besteht nur auf Parkplätzen, welche mit der Signaltafel „Parkzone Zentrum“ und „Parkzone Unterdorf“ gekennze…

Parkbewilligungen

Die Möglichkeit des Dauerparkierens in der „Blauen Zone“ besteht nur auf Parkplätzen, welche mit der Signaltafel „Parkzone Zentrum“ und „Parkzone Unterdorf“ gekennzeichnet sind. Um das Fahrzeug dort über eine längere Zeit abstellen zu können, muss bei der Gemeindeverwaltung eine der folgenden Parkbewilligungen bezogen werden:

  • Tagesparkkarte CHF 5.00
  • Wochenparkkarte CHF 20.00 
  • Monatsparkkarte CHF 40.00 
  • Jahresparkkarte CHF 300.00

Eine solche Parkbewilligung gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Sie berechtigt der/die Inhaber*in lediglich, das Fahrzeug im Rahmen der geltenden Vorschriften zu parkieren. 

Die Gemeinde Kirchberg stellt Parkkarten für die "Blaue Zone" in Kirchberg aus. Die Parkkarten können am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Gültigkeit beträgt einen Tag, eine Woche, einen Kalendermonat oder ein Jahr.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer "Blaue Zone" in Kirchberg oder bei der Gemeindeverwaltung Kirchberg.

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