Hundetaxe
In der Gemeinde Kirchberg beträgt die Hundetaxe CHF 60.— pro Hund. Die Taxe ist jährlich geschuldet.
Taxpflichtig sind Halter*innen, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag (1. August) älter ist als sechs Monate.
Die Hundehaltenden sind verpflichtet, ihre Hunde zuerst bei der Gemeinde anzumelden und anschliessend über den Tierarzt in der amicus-Datenbank eintragen zu lassen.
Mutationen wie Namenswechsel, Adressänderungen, Halter*innen-Wechsel oder Todesfall sind bei amicusExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie bei der Gemeinde Kirchberg meldepflichtig.
amicus - die nationale Datenbank für Hunde
amicusExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ist die nationale Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz. Im Auftrag der Kantone garantiert amicus die lückenlose Rückverfolgbarkeit der registrierten Hunde.
Weitere Informationen finden Sie in den "Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter".
Zugehörige Objekte
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| Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter (PDF, 3.99 MB) | Download | 0 | Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Hundehaltung |
| Steuern |
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| Name | Beschreibung |
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