Einwohnerbescheinigungen

Einwohnerbescheinigungen. Einwohnerdienste

Brauchen Sie eine Bescheinigung, eine Auskunft oder ein Duplikat Ihres Abstimmungs- oder Wahlmaterials?

Die Einwohnerdienste der Gemeinde Kirchberg stellen Wohnsitzbescheinigungen, Adressauskünfte sowie weitere Bescheinigungen aus.

Sie können diese Dokumente bequem im Online-SchalterExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bestellen oder direkt am Schalter beziehen.

Abstimmungsunterlagen (Duplikat)

Sie haben Ihr Abstimmungs- oder Wahlmaterial nicht erhalten oder können es nicht mehr finden? Gerne können Sie ein Duplikat der Abstimmungsunterlagen bei uns am Schalter verlangen. …

Sie haben Ihr Abstimmungs- oder Wahlmaterial nicht erhalten oder können es nicht mehr finden?

Gerne können Sie ein Duplikat der Abstimmungsunterlagen bei uns am Schalter verlangen.

Wenn Sie das Online-Formular im Online-Schalter vollständig ausfüllen und uns elektronisch übermitteln, müssen Sie nicht mehr persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen. Wir werden Ihnen ein Duplikat der Unterlagen per Post zustellen.

Adressauskunft

Wünschen Privatpersonen oder Firmen eine Adressauskunft zu Personen, die in Kirchberg wohnhaft sind oder waren, müssen sie ein schriftliches Gesuch mit einem Interessensnachweis einreich…

Wünschen Privatpersonen oder Firmen eine Adressauskunft zu Personen, die in Kirchberg wohnhaft sind oder waren, müssen sie ein schriftliches Gesuch mit einem Interessensnachweis einreichen. Dies ist möglich per E-Mail, Post oder online.

Die Auskunft kostet 10 Franken pro Anfrage. Sie erhalten eine entsprechende Rechnung.

Amtsstellen wie dem Bund, dem Kanton, Gemeinden oder der Polizei erteilen die Einwohnerdienste telefonische Adressauskünfte.

Wochenaufenthalt

Wochenaufenthalter*innen sind Personen, die sich unter der Woche aus beruflichen Gründen oder zwecks Studium oder Ausbildung in einer anderen Gemeinde aufhalten, jedoch zur Verbringung d…

Wochenaufenthalter*innen sind Personen, die sich unter der Woche aus beruflichen Gründen oder zwecks Studium oder Ausbildung in einer anderen Gemeinde aufhalten, jedoch zur Verbringung der arbeitsfreien Tage regelmässig in die Gemeinde zurückkehrt, in der sich der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet.

Anmeldepflicht als Wochenaufenthalter*in

Wer in einer anderen Gemeinde Aufenthalt begründen will, meldet dies persönlich oder schriftlich der Niederlassungsgemeinde.

Beim Zuzug als Wochenaufenthalter*in muss die Anmeldung mit einer Bescheinigung über den auswärtigen Aufenthalt (ausgestellt durch die zivil- und steuerrechtliche Wohnsitzgemeinde) erfolgen. Die Bescheinigung über den auswärtigen Aufenthalt berechtigt Sie zum befristeten Aufenthalt in Kirchberg.

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer des Aufenthalts ist in der Regel auf ein Jahr oder für eine bestimmte befristete Dauer (z. B. Studium / Ausbildung) beschränkt. 

Erstausstellung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Wochenaufenthalt begründen)

CHF 20.00

Verlängerung Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Wochenaufenthalt verlängern)

CHF 10.00

Wohnsitzbescheinigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohn…

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bescheinigt.

Zugehörige Objekte