Siegelungen
Bei jedem Todesfall ist innert sieben Tagen ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern.
Die/Der Siegelungsbeauftragte nimmt mit den Angehörigen der verstorbenen Person Kontakt auf. Zusammen erstellen sie das Siegelungsprotokoll. Darin müssen die Vermögenswerte, die vermutlichen Erben sowie allfällige erbrelevante Dokumente aufgeführt werden. Es ist hilfreich, wenn folgende Unterlagen vorliegen:
- Sämtliche Kontoauszüge per Todestag (bei Eheleuten von beiden Personen)
- Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben
- Policen von Lebens-, Renten- und Unfallversicherung (falls vorhanden)
- Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge im Original
- Name und Adresse der Notarin, des Notars, wenn Vermögen über CHF 100'000 und/oder eine Liegenschaft vorhanden ist
Falls nötig sperrt die/der Siegelungsbeauftragte Bankkonti und versiegelt die Wohnung.
Das Erstellen des Siegelungsprotokolls ist gebührenpflichtig.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Download |
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